www.dach-ok.de > Service > Dachnews > Dachnews Leser

Dachnews

Energie-Einspar-Verordnung 2009

10.07.2009 von Karl-Heinz Krawczyk

Neue Regelungen ab 01.10.2009

Abweichend vom üblichen Verfahren gilt die verschärfte Energie-Einspar-Verordnung 2009 (EnEV 2009) ohne Übergangsfristen ab dem 01. Oktober 2009. Daher muss die neue Verordnung schon jetzt beachtet werden, wenn die Fertigstellung und Abnahme im Oktober erfolgen wird. Grund genug, sich die Veränderungen, die den Dachhandwerker betreffen, etwas genauer anzuschauen. Für die Sanierung und Modernisierung gilt:

Der U-Wert für das Steildach wird von 0,30 W/(m²K) auf 0,24 W/(m²K) reduziert. Dies entspricht z.B. einer heute üblichen Zwischensparrendämmung (WLG 035) von ca. 180mm Dicke.

Der U-Wert für das Flachdach wird von 0,25 W/(m²K) auf 0,20 W/(m²K) reduziert. Dies entspricht z.B. einer heute üblichen Polystyrol Dämmung (EPS 035) von ca. 180mm Dicke. Bei Finanzierungen über die KFW werden derzeit sogar mindestens 240mm Dämmstoffdicke (EPS 035) gefordert.

Die tatsächlich erforderlichen Dämmstoffdicken sind abhängig vom gesamten Dachaufbau und im Zweifelsfall empfiehlt es sich eine exakte Berechnung durchzuführen.

Die EnEV 2009 ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Sanierung oder Modernisierung mehr als 10 Prozent der Fläche gleicher Orientierung erneuert werden.

Neu ist auch, dass der Auftragnehmer in einer Unternehmererklärung die Sanierung nach den Anforderungen der EnEV 2009 beschreiben und unterschreiben muss. Diese Erklärung ist vom Bauherr mindestens fünf Jahre aufzubewahren um sie bei Verlangen vorzeigen zu können. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Baubehörden stichprobenartig überprüfen sollen, ob die Anforderungen der neuen EnEV 2009 auch tatsächlich umgesetzt wurden. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder bis 50.000 Euro fällig. Grundlage ist eine kleine Änderung in der Verordnung. War bisher der Bauherr allein dafür verantwortlich, dass bei seinem Bauwerk die Anforderungen der EnEV eingehalten werden sind jetzt alle Beteiligten in der Pflicht: Planer, beratende Ingenieure und die ausführenden Unternehmer.

Da in künftigen Energie-Einspar-Verordnungen der U-Wert weiter reduziert wird, empfiehlt es sich nicht nur auf die vor genannten Mindestwerten zu vertrauen. Auch hinsichtlich der Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes sind leicht weitere Maßnahmen möglich.

Weitere Informationen, Quelle: www.zukunft-haus.info

Zurück